Die Kaderbildung des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen und seiner Bezirke für die
Schwimmerinnen und Schwimmer für das Jahr 2024/2025 erfolgt nach den folgenden Kriterien.
Der Zeitraum der Kaderzugehörigkeit beginnt am 01. November 2024 und endet am 31. Oktober 2025
Die Leistungsgruppe 1 stellt den Übergang vom Nachwuchs- zum Leistungstraining dar. Hier soll der Anschluss an die nationalen Trainings- und Leistungsanforderungen erfolgen.
In den Leistungsgruppen 2 soll das Niveau allgemeiner und spezieller
Leistungsvoraussetzungen weiter gesteigert werden. Dabei ist die Vielseitigkeit im Hinblick auf die verschiedenen Schwimmarten und Streckenlängen oberstes Ziel.
Spezifische Entwicklungen in einer Schwimmart oder über eine Streckenlänge sollten trotz augenfälliger Erfolge nicht zu einer zu frühen „Talentzuweisung“ führen, sondern noch gedrosselt werden.
In der Sichtungsgruppe soll durch die Ausbildung grundlegender und sportartspezifischer Leistungsvoraussetzungen die Eignung für den Schwimmsport weiter ermittelt und entwickelt werden. Die Neigungsfindung soll zu ihrem Abschluss kommen.
Das heißt, bei Ausübung mehrerer Sportarten soll sich der / die Aktive für eine Sportart entscheiden.
In der Aufbaugruppe wird das Erlernte aus dem Grundkursangebot der Vereine vertieft und erweitert. Dabei steht auch die Eignungs- und Neigungsfindung für den Schwimmsport im Blickpunkt.
Die Ausübung mehrerer Sportarten kann dabei sehr hilfreich sein und ist
deswegen ausdrücklich erwünscht.
Die Aufbaugruppe ist die Vorstufe der Sichtungsgruppe.
Unsere hochqualifizierten und engagierten Trainer legen großen Wert auf individuelle Förderung und schaffen eine motivierende Trainingsatmosphäre.